Sicherheit & Ordnung
Bahnhofstraße 27
Telefon: 06081/1025 + Durchwahl
Fax: 06081/1025-9032
Mitarbeiter/in | Durchwahl | Aufgaben |
3216 | Ordnungspolizeibeamtin | |
3212 | Geschwindigkeitsmessungen, Schriftverkehr | |
3210 | Gaststättengesetz, Hundeverordnung, Ordnungswidrigkeiten | |
3213 | Organisation, Schriftverkehr, Wahlen | |
3200 | Leitung, Straßenverkehrsangelegenheiten, Wahlen | |
3214 | Ordnungspolizeibeamter | |
3201 | stellvertr. Leitung, Gewerberecht, Märkte, Brand- und Katastrophenschutz, ÖPNV | |
3217 | Ordnungspolizeibeamter | |
3215 | Ordnungspolizeibeamter | |
3211 | Ermittlungsdienste, Ausnahmegenehmigungen, Landwirtschaftliche Angelegenheiten |
Interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Neu-Anspach und der Stadt Usingen
Zusammenschluss von Ämtern begann am 02.04.2007
Am 02.04.2007 begann in der Stadtverwaltung Neu-Anspach und in der Stadtverwaltung Usingen eine neue Ära. Erstmalig in Hessen wurden die Ordnungsämter zweier Kommunen so zusammengeschlossen, dass alle anfallenden Aufgaben gemeinsam erledigt werden. Diese Konstellation ist in Hessen bislang einmalig, da es zwar viele Örtliche Ordnungsbehördenbezirke gibt, die bestimmte Aufgabenbereiche, wie z.B. Geschwindigkeitsmessungen oder auch Gefahrgutüberwachungen und Ähnliches gemeinsam erledigen. Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Neu-Anspach und der Stadt Usingen ist jedoch weitergehend. Für alle Ordnungsaufgaben, welche in die Zuständigkeit der Bürgermeister als Örtliche Ordnungsbehörden fallen, wie z.B. die Straßenverkehrsangelegenheiten mit allen Überwachungstätigkeiten wurde ein gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk Neu-Anspach/Usingen nach dem Hessischen Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung gebildet. Aber auch alle anderen Verwaltungsaufgaben, wie z.B. das Gaststättengesetz, die Gewerbeordnung, der Brandschutz, das Gesetz über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung usw. werden von den Bediensteten der Stadt Neu-Anspach und den Bediensteten der Stadt Usingen gemeinsam wahrgenommen. Die Mitarbeiter der Stadt Usingen, die bereits für diesen Bereich in Usingen tätig waren, zogen am 02.04.2007 in die Stadtverwaltung nach Neu-Anspach um. Für die Bürger in beiden Kommunen bedeutet dies einen weitaus verbesserten Service. So stand in Neu-Anspach bis Juli des vergangenen Jahres nur ein Hilfspolizeibeamter zur Verfügung. Auch in Usingen steht aus Krankheitsgründen nur ein Hilfspolizeibeamter derzeit zur Verfügung. Während in Neu-Anspach die zweite Hilfspolizeibeamtenstelle bereits am 01.07.2006 besetzt wurde, plant Usingen jetzt auch die kurzfristige Besetzung einer weiteren Stelle. Somit stehen zunächst drei und später vier Außendienstmitarbeiter für die Überwachungstätigkeiten im Außendienst zur Verfügung. Damit ist eine weitaus bessere Vertretungsmöglichkeit geschaffen worden, so dass künftig auch vermehrt Spätdienste bis in die Nachtstunden, sowohl in Neu-Anspach als auch in Usingen, durchgeführt werden können. Für die Bevölkerung in Usingen bedeutet dies nicht unbedingt längere Wege, wenn künftig der neue Ordnungsbehördenbezirk in Anspruch genommen werden soll. Der größte Teil der Anträge erfolgt ohnehin schriftlich, auf elektronischem Weg oder auch fernmündlich. Persönliche Vorsprachen sind eigentlich eher die Ausnahme. Die Bürgerbüros in beiden Kommunen bleiben unverändert bestehen, so dass sie als erste Anlaufstelle in allen Verwaltungsangelegenheiten gelten. Dort können auch Anträge an die Bediensteten des Ordnungsbehördenbezirkes formuliert werden, welche dann von dort weitergeleitet werden. Das neue Ordnungsamt hat seinen Sitz in der Bahnhofstraße 27 im 2. Stock in Neu-Anspach.
Am 02.05.2007 folgt dann ein weiterer Ämterzusammenschluss. Die Kassen und Steuerämter der beiden Kommunen werden dann ebenfalls zusammengefügt. Der Sitz der künftigen gemeinsamen Kasse und der Steuerämter wird Usingen sein. In der Mai-Ausgabe werden die Einzelheiten detailliert dargestellt.
