Übersicht zum Bebauungsplanverfahren
Arbeitsschritt | Beteiligte | Grundlage |
Aufstellungsbeschluss* | durch die Stadtverordnetenversammlung | § 2 Abs. 1 BauGB |
Vorentwurf | des Plans durch die Stadtverordnetenversammlung oder freie Planungsbüros im Auftrag der Stadt |
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Erörterung* | der Planungsvorstellungen mit den Nachbarkommunen, mit der Bürgschaft und Trägern öffentlicher Belange | § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB |
Entwurf | d. h. weitere Ausarbeitung der Planung durch die Stadtverwaltung oder freie Planungsbüros | § 4 b BauGB |
Offenlegungsbeschluss*
| durch die Stadtverordnetenversammlung | § 3 Abs. 2 BauGB |
Entscheidung | über die Anregungen durch die Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen und eigentliche Abwägung durch die Stadtverordnetenversammlung | § 10 Abs. 1 BauGB |
Rechtsprüfung | durch das Regierungspräsidium | § 10 Abs. 2 BauGB |
Bekanntmachung* | durch den Magistrat | § 10 Abs. 3 BauGB |
* Die gekennzeichneten Arbeitsschritte werden ortsüblich öffentlich bekanntgegeben
Weitere Informationen erhalten Sie in der PDF-Broschüre "Ein Leitfaden zur städtebaulichen Planung" des
Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
