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Übersicht zum Bebauungsplanverfahren

Arbeitsschritt 

Beteiligte 

Grundlage 

Aufstellungsbeschluss*

durch die Stadtverordnetenversammlung

§ 2 Abs. 1 BauGB

Vorentwurf

des Plans durch die Stadtverordnetenversammlung oder freie Planungsbüros im Auftrag der Stadt

 

Erörterung*

der Planungsvorstellungen mit den Nachbarkommunen, mit der Bürgschaft und Trägern öffentlicher Belange

§ 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Entwurf

d. h. weitere Ausarbeitung der Planung durch die Stadtverwaltung oder freie Planungsbüros

§ 4 b BauGB

Offenlegungsbeschluss*
und
Öffentliche Auslegung

 

durch die Stadtverordnetenversammlung

der Planung gibt Gelegenheit für Bürgerinnen, Bürger und Träger, Anregungen zur Planung bei der Vewaltung vorzubringen

§ 3 Abs. 2 BauGB

Entscheidung
und
Satzungsbeschluss

über die Anregungen durch die Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen und eigentliche Abwägung durch die Stadtverordnetenversammlung

§ 10 Abs. 1 BauGB

Rechtsprüfung
Genehmigungsverfahren

durch das Regierungspräsidium

§ 10 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung*
Inkrafttreten

durch den Magistrat
Alle können den Plan und die Begründung bei der Verwaltung einsehen und Auskunft verlangen

§ 10 Abs. 3 BauGB

* Die gekennzeichneten Arbeitsschritte werden ortsüblich öffentlich bekanntgegeben

 

Weitere Informationen erhalten Sie in der PDF-Broschüre "Ein Leitfaden zur städtebaulichen Planung" des externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

 

Erklärungen zum Bebauungsplanverfahren
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