Kann ich auch bauen, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?
Ist ein sogenannter qualifizierter Bebauungsplan vorhanden, so richtet sich die zulässige Bebauung ausschließlich nach seinen Festsetzungen. Nun ist es aber längst nicht so, dass es für jedes Gebiet einen solchen Bebauungsplan gibt oder dass gerade einer ausgearbeitet wird. Trotzdem ist unter Umständen eine Bebauung möglich, da es auch hier Regelungen gibt.
Unterschieden wird grundsätzlich, ob es sich um einen bereits bebauten Bereich handelt oder um einen Außenbereich, das heißt um Grundstücke außerhalb der zusammenhängend bebauten Bereiche einer Stadt. Diese Unterscheidung ist nicht immer einfach zu treffen. Deshalb kann die Abgrenzung von den Städten durch eine Satzung festgelegt werden.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie sich im Charakter in den vorgegebenen Rahmen einfügen. Sie dürfen sich also nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, von der Eigenart ihrer Umgebung nicht unterscheiden. Außerdem muss die Erschließung gesichert sein.
Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung, so beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es nach der Baunutzungsverordnung in dem Baugebiet zulässig wäre.
So ist es zum Beispiel nicht möglich, ein Einfamilienhaus mit großem Garten in einem Innenstadtgebiet zu bauen. Und umgekehrt muss niemand befürchten, dass in einem Wohngebiet auf einmal ein störender Gewerbebetrieb gebaut wird.
Im Außenbereich sind normalerweise nur Vorhaben zulässig, die mit land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen zusammenhängen oder der öffentlichen Versorgung (mit Strom usw.) dienen. Mit dieser Regelung des Baugesetzbuches soll verhindert werden, dass die freie Landschaft immer mehr verbaut wird und dass dabei Gesichtspunkte wie wirtschaftliche Erschließung, Abwasserbeseitigung usw. unberücksichtigt bleiben.
Das heißt: Erweiterungen landwirtschaftlicher Betriebe aber auch "die zweckmäßige Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz" (wie der Bau von Wohnungen für die dort arbeitenden Menschen) sind im Außenbereich normalerweise zulässig. Nicht im Sinne des Gesetzes ist es, wenn Bürgerinnen und Bürger weit vor der Stadt ein Einfamilienhaus oder ein Wochenendhaus bauen wollen, weil dort ein billiges Grundstück zu bekommen ist oder weil die Gegend dort hübsch ist.
