In Brüssel spielt die Musik

 

"Europäische Union, was geht‘s mich an?", fragt man sich hierzulande angesichts des unüberschaubaren politischen Treibens in Brüssel. Dabei haben in der belgischen Kapi-tale rund 80 Prozent unserer Umweltgesetze ihren Ursprung. Brüssel regiert mit.

 

von Ralph Ahrens

 

Die Landshuter Allee in München zählt zu den verkehrsreichsten Straßen Deutschlands. Lärm und Staub belästi-gen die Anwohner Tag und Nacht. Einer von ihnen ließ sich das nicht gefallen und verklagte die Stadt – teilweise mit Erfolg: Das bayerische Verwaltungsgericht wies zwar seine Klage ab, entschied aber immerhin, dass der Frei-staat Bayern einen so genannten Aktionsplan vorlegen müsse, um die Feinstaubbelastung an der Landshuter Allee einzudämmen. Der genannte Fall rührt an einem Gesetz der Europäischen Union (EU): der Feinstaubrichtlinie. Die schreibt seit 2005 einen Tagesgrenzwert für Feinstaub in der Atemluft vor. Kommunen, die diesen Wert zu oft ü-berschreiten, müssen handeln. Kurzum: Die EU regiert auch in den Kommunen. Deutschland muss Vorschriften, die in Brüssel beschlossen worden sind, in nationale Gesetze und Verordnungen umsetzen. Rund 80 Prozent aller neuen Umweltvorgaben stammen aus der Feder der EU. Für Umweltfragen wie Feinstäube in der Atemluft, Bakte-rien in Badegewässern oder Dioxine aus Schornsteinen bestimmt die EU fast vollständig, was die Kommunen sel-ber einhalten müssen. Und das Europäische Parlament hat hier ein Wörtchen mitzureden. Das Europäische Par-lament ist das größte multinationale Plenum der Welt. Von 2007 an – Bulgarien und Rumänien sind dann neue Mitglieder – vertreten 785 Abgeordnete 487 Millionen Bürger aus 27 Nationen. Weil Deutschland die meisten Ein-wohner hat, stellt es im Parlament die meisten Abgeordneten (99).

 

Die Mandatsträger werden alle fünf Jahre vom Bürger gewählt.

Die EU-Parlamentarier finden Sie unter externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen www.europarl.europa.eu/members/public.do?language=de

 

Das Parlament entscheidet mit

Das Europäische Parlament (EP) kann anders als der deutsche Bundestag keine eigenen Gesetzesvorschläge einbringen. Das ist Aufgabe der EU-Kommission. Dem EP wurden mittlerweile aber immer mehr Rechte zugespro-chen. Es hat sich so von einem reinen Debattierclub, wie es früher bezeichnet wurde, zu einem ernstzunehmenden Mitspieler im Gesetzgebungsprozess gemausert. Geht es um die Reinheit der Gewässer, die Behandlung des Ab-falls, den Handel mit Treibhausgasen und andere Fragen der Umwelt und Gesundheit, dann müssen sich das EP und der Ministerrat im so genannten Mitentscheidungsverfahren auf ein neues Gesetz einigen. Das kann eine Ver-ordnung sein, die im Wortlaut in allen EU-Staaten gilt, oder eine Richtlinie, deren Inhalt erst in ein nationales Ge-setz gegossen werden muss. Die Gesetzgebung läuft in mehreren Schritten:

Gesetzgebungsverfahren in der EU können schnell verlaufen. Ein Beispiel: Im Januar 1998 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für die Feinstaubrichtlinie vorgelegt. Bereits im April 1999 war der Gesetzgebungs-prozess beendet und die Vorgaben traten 20 Tage nach der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt in Kraft. Weitere Infos über das EP erhalten Sie unter externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen www.europarl.europa.eu/news/public/default_de.htm

Das deutsche EP-Informationsbüro finden Sie unter externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen www.europarl.de

 

Einer für alle

Kommunen sind knapp bei Kasse. Werden ihnen Fördermittel versprochen, aber nicht ausgezahlt, kommen sie in die Bredouille. Ist es eine europäische Institution, die sich plötzlich taub stellt, können sie sich beschweren: beim Europäischen Bürgerbeauftragten. Seit April 2003 ist das Nikiforos Diamandouros. An den Griechen wandten sich im Januar 2005 zwei sächsische Gemeinden, denen Geld für Partnerschaftsprojekte mit anderen Städten zuge-sagt, aber nicht überwiesen wurde. Diamandouros übergab die Beschwerde im Februar der EU-Kommission, die darauf im Juli antwortete. Einen Tag später erhielt der Beschwerdeführer, hier der Leiter des Europabüros der Sächsischen Kommunen in Brüssel, Carsten Klenke, einen positiven Bescheid – und kurz darauf überwies die Kommission das Geld.

Den Bürgerbeauftragten gibt es seit 1995. Jeder kann sich per Post, Fax oder E-mail an ihn wenden, will man sich über Kommission, Ministerrat oder Parlament beschweren. Es fallen dabei keine Kosten an. Der Bürgerbeauftragte und seine Mitarbeiter haben bislang 25000 Beschwerden bearbeitet, rund 3 000 Untersuchungen eingeleitet und über viele Missstände in der europäischen Verwaltung berichtet. In fast allen Fällen zeigen sich die europäischen Institutionen, also Kommission, Rat oder Parlament, kooperativ. Beispielsweise hat sich nach diversen Beschwer-den der Zugang zu Dokumenten europäischer Institutionen verbessert. Zudem werden nun Gelder pünktlicher ausgezahlt. Derzeit setzt sich der Bürgerbeauftragte, auch Ombudsman genannt, dafür ein, die Empfänger von EU-Subventionen, also den Steuergeldern der EU-Bürger, öffentlich zu machen.Stellt der Ombudsman fest, dass er der falsche Adressat der Beschwerde ist, reicht er das Anliegen weiter, beispielsweise an einen Petitionsaus-schuss des Bundestages oder der Landtage oder an einen Bürgerbeauftragten der Bundesländer oder auch an Verbraucherschutzorganisationen.

 

Weitere Informationen über den Europäischen Bürgerbeauftragten erhalten Sie unter externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen www.ombudsman.europa.eu/home/de/default.htm

 

Die Broschüre Was kann der Europäische Bürgerauftragte für Sie tun? erhalten Sie als PDF unter externer Hyperlink in neuem Fenster öffnen www.ombudsman.europa.eu/guide/pdf/de/guide_de.pdf