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Anlässlich der Landtagswahl am 18.01.2009 haben wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

 

Diese Möglichkeit am Wahltag ist allerdings an folgende Bedingung gebunden:

 

        oder

 

        a) innerhalb der Gemeinde

        b) außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt ist

 

        oder

 

 

Ferner müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

 

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

 

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt Ihrer Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden Sie in der Bahnhofstraße 27, 61267 Neu-Anspach im 2. Stock.

 

Tanja Bonzelius Tel. 1025 3212  tanja.bonzelius@neu-anspach.de

Adrian Ernst      Tel. 1025 3210 adrian.ernst@neu-anspach.de

Manuela Krause Tel. 1025 3213 manuela.krause@neu-anspach.de

Roland Liebler    Tel. 1025 3200 roland.liebler@neu-anspach.de

 

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